Gamma-Scout – Messgerät für radioaktive Strahlung

Die Sicherheit der Mitarbeiter hat stets hohe Priorität in Unternehmen. Somit ist bei einem Edelstahlhändler, wie wir es sind, auch Radioaktivität ein wichtiges Thema. Um die Sicherheit unserer Mitarbeiter diesbezüglich zu gewährleisten und da man radioaktive Strahlen weder sehen noch riechen kann, haben wir seit langer Zeit einen sogenannten Gamma-Scout.
Der Gamma-Scout misst radioaktive Strahlung in seinem Umfeld. Sollte diese Strahlung einen kritischen Punkt erreichen (3,0 μSv/h oder mehr), gibt der Gamma-Scout ein akustisches Signal.  Genauso kann der Gamma-Scout auf verschiedene Arten messen. Er kann die wöchentliche Strahlung messen und einen Wochendurchschnitt ausgeben. Des Weiteren kann er eine jährliche Messung durchführen und einen Gesamtdurchschnitt darstellen. Er erfasst alle Messungen über das Jahr hinweg, sodass er nahezu 32.000 Messwerte speichern kann. Die gespeicherten Messungen kann man per USB-Kabel auf dem Computer speichern und auswerten lassen. Um zu verdeutlichen, welche Auswirkung Strahlung hat, ist das Beispiel Plutonium interessant. Dessen Strahlung halbiert sich erst nach 25.000 Jahren. Man sollte also radioaktive Strahlung niemals unterschätzen.

Um genaue Messwerte zu erreichen, muss der Gamma-Scout direkt an das zu prüfende Werkstück gehalten werden:

Gamma-Scout

Auswirkungen von hoher Strahlenbelastung:

Dosis [Sv]

Strahlenwirkung

> 30

Tod innerhalb von 1–3 Tagen, keine Gegenmaßnahmen möglich

5–30

Tod innerhalb von 7–14 Tagen, keine Gegenmaßnahmen möglich

4 – 5

Appetitverlust, innere Blutungen, Abmagerung, Tod in 50 % aller Fälle,
therapeutische Maßnahmen sind noch wirksam


2–4

Schwere Strahlenkrankheit (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Fieber, Abmagerung); Erholung bei Ausnutzung aller therapeutischen Maßnahmen wahrscheinlich

0,3 – 2

Übelkeit, Müdigkeit, Erbrechen, Veränderung des Blutbildes; Erholung ist grundsätzlich möglich bei Anwendung therapeutischer Maßnahmen

0,2–0,3

Auftreten subjektiver Symptome, vorübergehende Veränderungen des Blutbildes

< 0,2

Keine klinisch erkennbaren Wirkungen, Spätwirkungen können auftreten

Sollte radioaktive Strahlung auftreten, ist umgehend das Bundesgesundheitsministerium sowie der Strahlenschutzbeauftragte der Firma zu verständigen, um personelle bzw. weitere Schäden zu vermeiden.

Autor: Philipp Hees und Pascal Naiel